Fördermöglichkeiten für unsere IFRS Seminare

Weiterbildung ist förderfähig

Die Teilnehme an unseren IFRS Seminare wird unter bestimmten Bedingungen von Bund und Ländern gefördert.

Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung der relevanten bundesweiten und regionalen Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen.

1 Weiterbildungsstipendium des Bundes für Berufseinsteiger (Begabtenförderung Bund)

1.1 Überblick

Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung qualifizierte Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen. Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von insgesamt max. 7.200,- Euro, verteilt über einen max. dreijährigen Förderzeitraum. Dabei trägt der/die Stipendiat/in einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

1.2 Wer kann sich bewerben?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden, oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen, oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

1.3 Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel

Ab Januar 2017 zusätzlich:

  • Prüfungskosten (damit grundsätzlich auch die Prüfungskosten im Rahmen des Zertifikatskurses certified IFRS Accountant)
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Die Förderung ist auf insgesamt max. 7.200,- Euro verteilt über einen max. dreijährigen Förderzeitraum begrenzt.

1.4 Wo kann man sich bewerben?

Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:

  • Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
  • Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) direkt bewerben.

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Sie klären für sich anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
  • Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
  • Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

1.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf der folgenden Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema “Begabtenförderung”: https://www.sbb-stipendien.de/.

2 Bildungsprämie Bund

2.1 Überblick

Seit 2008 unterstützt das Bundesbildungsministerium, kofinanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds, Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten. Im Fokus stehen dabei diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen konnten. Weiterbildungsinteressierte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50%igen Zuschuss bis maximal 500 € zu den Kursgebühren erhalten. Die Bildungsprämie besteht dabei aus zwei Komponenten – dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

2.2 Wer wird gefördert?

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können einen Prämiengutschein bekommen. Darüber hinaus müssen die Erwerbstätige, das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Maßnahme darf dabei maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Insofern kommt beispielsweise unser IFRS Update Kurs infrage.

Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie teurere Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, z.B. unseren Zertifikatskurs IFRS Accountant, – unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz (z.B. Bauspar- oder Banksparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz). Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

2.3 Was wird gefördert?

Gefördert werden 50% der Veranstaltungsgebühr für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, wobei die verbleibenden 50% eigenfinanziert sein müssen. Die Maßnahme darf dabei maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Insofern kommt beispielsweise unser IFRS Update Kurs infrage.

Pro Person kann alle 2 Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

2.4 Wo und wie erhalte ich die Bildungsprämie?

Der erste Schritt auf dem Weg zum Prämien- oder Spargutschein führt Sie in eine Beratungsstelle. Speziell für die Bildungsprämie geschulte Beraterinnen und Berater unterstützen und informieren Sie in allen Fragen rund um die Bildungsprämie. Wichtig: Das Gespräch ist für Sie kostenlos! Bitte bringen Sie zu diesem Termin unsere Kursbeschreibung, einen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis und Ihren letzten Steuerbescheid mit.

Eine Liste von Beratungsstellen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info (Menüpunkt >Weiterbildungsinteressierte und dann >Beratungsstelle finden) oder unter der kostenfreien Hotline: 0800 / 262 30 00.

2.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Bildungsprämie Bund: www.bildungspraemie.info.

3 Bildungsscheck NRW

3.1 Überblick

Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) unter Kofinanzierung des Europäischer Sozialfonds die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben.

Die Bildungsscheck Förderung richtet sich in der aktuell geltenden Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Bezuschusst werden 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck. Die Förderung wird von einer Einkommensobergrenze abhängig gemacht.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

3.2 Wer wird gefördert?

Bei der Förderung ist zu unterscheiden in den individuellen und den betrieblichen Bildungsscheck.

Individueller Bildungsscheck

Im Rahmen des individuellen Bildungsschecks können Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen, sofern Sie:

  • in Betrieben (kein öffentlicher Dienst) mit max. 249 Beschäftigten arbeiten,
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) haben,

Betrieblicher Bildungsscheck

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten, sofern diese Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

  • max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente),
  • kein öffentlicher Dienst,
  • Bruttogehalt der geförderten ArbeitnehmerInnen max. 39.000,- Euro.

Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann das jeweilige Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten. Der/die jeweilig geförderte Beschäftigte kann einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum erhalten.

3.3 Was wird gefördert?

Für alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden. Damit sind auch die Angebote des Instituts für Rechnungslegung Prof. Dr. Gebhardt förderwürdig.

Die Förderhöhe beträgt 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck.

3.4 Wo kann man sich bewerben?

Ausgegeben wird der Bildungsscheck NRW ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen. Diese gibt es flächendeckend in ganz NRW. Wir empfehlen Ihnen zunächst, telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, ob Sie die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.

Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck ausstellen, finden Sie bspw. unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche.

3.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf der folgenden Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema “NRW Bildungsscheck”: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck.

4 Weiterbildungsbonus Hamburg

4.1 Überblick

Der Hamburger Weiterbildungsbonus bietet Fördermittel für berufliche (Weiter-)Qualifizierungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Selbstständige. Der Weiterbildungsbonus unterstützt auch Geringverdienende im Rahmen einer Aufstockung des SGB II und Arbeitnehmer/innen im Hamburger Modell. Er ist ein Projekt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds.

Der Weiterbildungskostenzuschusses beträgt zwischen 50 – 75 % in bestimmten Modulen der Hamburger Förderung sogar 100% der Gesamtkosten (Höchstbetragsgrenzen existieren).

Gefördert werden insbesondere, aber nicht ausschließlich Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende sowie Selbständige in der Aufbauphase.

Die Förderung gliedert sich in fünf Module:

  • Weiterbildungsbonus Klassik,
  • Weiterbildungsbonus Aufstocker,
  • Weiterbildungsbonus Handwerk,
  • Weiterbildungsbonus Qualifizierungscoaching,
  • Weiterbildungsbonus Hamburger Modell.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

4.2 Wer wird gefördert?

Je nach Modul (Siehe oben) kommen unterschiedliche Gruppen von Personen für eine Förderung in Betracht. Z.B. sind für den Weiterbildungsbonus Klassik sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen), die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450, € monatlich verdienen antragsberechtigt. In anderen Modulen sind beispielsweise Existenzgründer, Selbstständige, Aufstocker oder Beschäftigte des Hamburger Modells antragsberechtigt.

4.3 Was wird gefördert?

Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen. Diese Maßnahmen müssen den Wert von 250,- Euro übersteigen. Deshalb können alle Weiterbildungen des Instituts für Rechnungslegung Prof. Dr. Gebhardt wie z.B. der Zertifikatskurs IFRS Accountant oder der Kompaktkurs IFRS / IAS gefördert werden.

Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.

Die Unterlagen sollten spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.

Der Weiterbildungskostenzuschusses beträgt zwischen 50 – 75 % in bestimmten Modulen der Hamburger Förderung sogar 100% der Gesamtkosten (Höchstbetragsgrenzen existieren).

4.4 Wo kann man sich bewerben?

Eine Beratung zu den o.g. Modulen des Hamburger Weiterbildungsbonus bietet die eigens dafür etablierte zwei P PLAN:PERSONAL GmbH an. Dieser kompetente Ansprechpartner sucht Ihnen die passende Förderung für Sie unter Berücksichtigung der gesamten Fördermittelkulisse heraus. An diesen Träger ist nach Beratung auch der Antrag zu richten.

Nochmals der Hinweis, dass die Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen sollten.

4.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildungsbonus Hamburg: http://www.weiterbildungsbonus.net.

5 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

5.1 Überblick

Das Land Schleswig-Holstein unter Kofinanzierung des Europäischer Sozialfonds unterstützt Maßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung dienen.

Der Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme. Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

5.2 Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie InhaberInnen von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern mit Arbeits-, Wohnort oder Sitz in Schleswig-Holstein.

5.3 Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden, wenn entweder:

  • die Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 EUR kostet oder
  • die Weiterbildungsmaßnahme unter 1.000 EUR kostet und das jährliche Bruttoeinkommen des Förderempfängers über 20.000 EUR (bzw. 40.000 EUR für Zusammenveranlagte) liegt oder
  • die Weiterbildungsmaßnahme unter 1.000 EUR kostet und der Förderempfänger bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
  • die Weiterbildungsmaßnahme unter 1.000 EUR kostet und die Erwerbstätigkeit des Förderempfängers weniger als 15 Stunden/Woche beträgt.

Die vorstehenden Regelungen dienen der Abgrenzung des Weiterbildungsbonus des Landes Schleswig-Holstein zur Bildungsprämie des Bundes.

Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme. Der Arbeitgeber muss die restlichen Kosten zahlen. Damit können alle Weiterbildungen des Instituts für Rechnungslegung Prof. Dr. Gebhardt wie z.B. der Zertifikatskurs IFRS Accountant oder der Kompaktkurs IFRS / IAS gefördert werden.

5.4 Wo kann man sich bewerben?

Antragsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare für den Förderzeitraum 2014-2020 schriftlich bei der IB.SH einzureichen. Die IB.SH prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.

Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn der Bewilligungsbehörde vorliegen und beschieden sein. Berücksichtigen Sie eine entsprechende Vorlaufzeit.

Bei Fragen zum Weiterbildungsbonus können Sie sich an die landesweit tätigen Fachkräfteberaterinnen und -berater in ihren Beratungsstellen richten. Diese finden Sie hier http://www.schleswig-holstein.de

5.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: http://www.schleswig-holstein.de

6 Weiterbildungsscheck Bremen

6.1 Überblick

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms „Weiter mit Bildung und Beratung“ und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Mit dem Programm sollen verschiedene Personengruppen (siehe weiter unten) sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden.

Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck können z.B. Personen in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung von bis zu 50% der Weiterbildungskosten, aber maximal 500 € einmal kalenderjährlich (innerhalb von 12 Monaten) in Anspruch nehmen.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

6.2 Wer wird gefördert?

Mit dem Programm sollen folgende Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden:

  • Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
  • Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen
  • Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
  • Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
  • Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen.

6.3 Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden berufliche Weiterqualifizierungsmaßnahmen gefördert. Je nach Personengruppe variiert die Förderungshöhe. Z.B. erhalten Personen in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung von bis zu 50% der Weiterbildungskosten, aber maximal 500 € einmal kalenderjährlich (innerhalb von 12 Monaten).

Gefördert werden Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen).

6.4 Wo kann man sich bewerben?

Bei Fragen zum Weiterbildungsscheck Bremen können Sie sich in Bremen an die Arbeitnehmerkammer Bremen unter Tel. 0421 – 36301-432 bzw. in Bremerhaven an die Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH unter Tel. 0471 – 98399-28 wenden.

6.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildungsscheck Bremen: http://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck-26456491.

7 Weiterbildungsscheck Sachsen

7.1 Überblick

Mit diesem Programm fördert der Freistaat Sachsen in Kofinanzierung mit dem Europäischen Sozialfonds die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten des Freistaats sowie Auszubildenden (auch aus dem öffentlichen Dienst) und Berufsfachschülern (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteigern und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger).

Bezuschusst werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

7.2 Wer wird gefördert?

Bei der Förderung ist zu unterscheiden in den individuellen und den betrieblichen Bildungsscheck.

Individueller Weiterbildungsscheck

Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-)Bildung:

  • Beschäftigte
  • Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
  • andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger.

Betrieblicher Weiterbildungsscheck

Gefördert werden:

  • Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und
  • Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen und Sozialunternehmen.

7.3 Was wird gefördert?

Individueller Weiterbildungsscheck

Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 80% der der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren). Die konkrete Höhe richtet sich u.a. nach der Zugehörigkeit zu einem der o.g. Personenkreise, dem Wohnsitz und der Einkommenshöhe.

Betrieblicher Weiterbildungsscheck

Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:

  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

7.4 Wo kann man sich bewerben?

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden, neuen Antragsformulare für den Förderzeitraum 2014-2020 schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragstellung und Erlass des Zuwendungsbescheides eine Bearbeitungszeit durch die SAB je nach Antragsaufkommen von ca. 8 Wochen notwendig ist.

7.5 Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildungsscheck Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/ (Menüpunkt Privatpersonen>Arbeit, Bildung, Beratung bzw. Unternehmen>Bildung & Beratung).